Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberschutz
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Oberschreiber
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Oberschultheiß
Oberschultheißenamt
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Oberschutz
, m.
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Schutzrecht eines Kastenvogts (I), des advocatus ecclesiae, der als oberster Schutz- und Schirmherr für ein geistliches Stift oder Kloster die Hochgerichtsbarkeit ausübt
- das wir ... den oberschutz an W. mit dem schutzgelde ... vertragen1574 ZHarz 3 (1870) 608
- nachdem wir vnns mit dem graffenn ... vonn wegen des oberschutz vnnd schirm vber das stift ... vorglichen1574 ZHarz 3 (1870) 614
- das wir vns an solchem closter ... den oberschutz mit den 300 fl. jerlichs schutzgeldes ... vorbehalten1574 ZHarz 3 (1870) 615
- wird der schutz zuweilen in ober- und unter-schutz getheilt, als wann zum exempel ein graf, freyherr oder edelmann uͤber ein gewisses in eines fuͤrsten und stand des reichs territorio liegendes kloster ... den schutz hat, so bleibet der fuͤrst der oberschutz-herr, der edelmann aber wird ein affterschirm-herr, unter- oder nachgesetzter vogt genannt1705 KlugeBeamte I2 629Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)