Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersiegelamt

Obersiegelamt

, n.

oberste Behörde zur Verwaltung des Siegelpapiers
  • ist in unserer kayserlichen residentz-stadt Wien ein obersiegel-amt aufgerichtet, und darzu ein ober-siegel-amtmann, und gegenschreiber
    1686 CAustr. III 236
  • weiters haben sich an siegelpapier die gerichts- und staͤndische beamte ... jederzeit einen hinlaͤnglichen vorrath, jedoch nur von dem churfuͤrstl. obersiegelamte ... beyzulegen
    1797 KurpfSamml. V Reg. 161
unter Ausschluss der Schreibform(en):