Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberspan

Oberspan

, m.

eine Person mit überwachenden und exekutiven Aufgaben
  • [bei Verstoß gegen ein Edikt] geben wir unserm oberspan und amptleutten ... gewalt, ... das sie aller derer gütter ... confiscirn ... sollen
    1481 Schemnitz/MHungJurHist. IV 2 S. 39