Oberstallmeister, m.

übergeordneter Stallmeister; der Inhaber dieses Hofamtes (II) trug idR. die Verantwortung für die Pferde und die Fahrzeuge
  • ist dem herrn G., erzherzog M. oberstalmaister, verehret worden ein vergulter tribner beher
    1606 JbKunsthistKaiserh. 19 (1898) p. 62
  • soll demnach die haupt-steur ... von jeder person entrichtet werden ... ein ober-stallmeister 60 rthl.gr.
    1677 CCMarch. IV 5 Sp. 5 Faksimile
  • wann der ober-hofmeister verhindert wird, in der academie gegenwärtig zu seyn ... soll er seine ampts-verwaltung so lang dem jetzigen ober-stallmeister ... auftragen
    1688 SchulO.(Vormbaum) II 726 Faksimile
  • zu dieser anstalt [reutschule] werden mithin ober- und hof-stallmeister ... und eine menge von stallbedienten erfordert
    1758 v.Justi,Staatsw. II 569 Faksimile
  • hof-bediente, die unter dem oberhofmarschall, oberstall- und oberjaͤgermeister stehen
    1783 Siggelkow,HdbMecklKR.² 322 Faksimile
  • darf kein unterthan ... seine von herrschaftlichen ... hengsten ... erzeugte hengst- oder stuttenfohlen eher verkaufen ... sie seyen denn zuvor dem oberstallmeister vorgefuͤhrt worden
    1785 Fischer,KamPolR. II 750 Faksimile
  • das stalldepartement gehoͤret ebenfalls zu diesem gerichtsstande, nur praͤsidirt alsdenn statt des ober- und hofmarschalls der oberstallmeister
    1790 Thomas,FuldPrR. III 250 Faksimile
  • [wird] solches [Vergehen] dem ober-stallmeister zur untersuchung, und bestrafung des schuldigbefundenen, angezeigt
    1792 NCCPruss. IX 796 Faksimile
  • die vornehmsten heutigen hofaͤmter sind: oberhofmeister, oberkaͤmmerer, oberhofmarschall, oberstallmeister. sie werden zu Wien die vier kayserlichen hofstaͤbe genannt
    1801 RepRecht VIII 275 Faksimile
  • [mit den Staatsministerien] stehen auf gleicher stufe: ... die chefs der hofstaͤbe: ... 2) der oberstkaͤmmerer. 3) der oberstmarschall. 4) der oberstallmeister. 5) der oberstjaͤgermeister
    1808 SammlBadStBl. II 303
  • [hofstaat des koͤniglichen hauses] als erste und hoͤchste hofcharge, der oberkammerherr, ... dann der oberhofmarschall, der oberkammerjunker, der oberstallmeister
    1823 StaatsbMag. III 639 Faksimile