Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstamt
Artikel davor:
Oberstadtkammeramt
Oberstadtkämmerer
Oberstadtleutnant
Oberstadtschreiber
Oberstadtvogt
Oberstadtwachtmeister
Oberstallmeister
(Oberstaltermann)
Oberstamm
oberstämmig
Oberstamt
, n.
Amt, Aufgabe, Position eines Obersten
- daß wir ... zu obersten dises fraͤnckischen reichs-crays den ... marggrafen zu B. ... erwaͤhlet, wie auch sein fuͤrstl. gn. solch oberst-amt angenommen1556 Moser,KreisAbsch. I 43Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wir als roͤmischer kayser und das oberhaupt im heil. roͤmischen reich wollten solch obristen-amt [als Generalobrist] auf uns ... nehmen1569 RAbsch. III 282Faksimile (ca. 113 KB)
- das oberstenampt bis uff weitere wahl und ordnung der gemeinen kreisstendt uff den nottfahl jemandts zu verwalten bevolhen werden möchte1569 Laufs,SchwäbKreis 421
- wann der oberst unter währender kriegsexpedition krank wurde, ... ist dahin geschlossen ... dass er die versehung ... des oberstenamtes ... dem oberstleutnant oder einem der hauptleut unterm regiment ... befehlen ... möge1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 215
- jene, welche dem creysausschreib- oder obristenamt in ihrem officio beyzustehen ... haben, nennt man creysadjuncten1770 Kreittmayr,StaatsR. 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)