Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersteuerdirektorium

Obersteuerdirektorium

, n.

leitende Steuerbehörde
  • sobald ... die eigentliche repartition von denen quartieren gemachet ist, muß davon die liste ... von dem commissariat, ober-steuer-directorio oder commissario ... verfertiget ... werden
    1699 CCMarch. III 1 Sp. 219
  • [sollen] die kriegs-cammer, commissariate, ober-steuer-directoria, land-räthe ... die [vor Rekrutierung] entwichene leute ... mit ... annotation ihres im lande noch handenden vermögens zu verfahren und davon exacte listen einzuschicken gehalten seyn
    1708 v.Frauenholz,Heerw. IV 186
  • wir spüren, daß die sogenannte obersteuerdirectoria in unseren provincien den unterthanen wenig vortheil bringen, auch die prompte vollstreckung unserer in steuersachen ergehender verordnungen dadurch mehr ... retardiret, als befordert wird
    1713 ActaBoruss.BehO. I 358