Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersthofmarschallamt

Obersthofmarschallamt

, n.

Institution, Amtsstelle oder Tätigkeit des Obersthofmarschalls 
  • ordnung wie unser öbrist hofmarschallamt gehandelt werden sol
    1527/37 Fellner-Kretschmayr II 121
  • am kayserlichen hofe hat das obristhofmarschallamt so wohl, als der reichshofrath, eine jurisdiction uͤber der reichsstaͤnde gesandten behaupten wollen
    1777 Moser,VölkerR. 268
  • der reichshofrath war auch zeither im besiz, bei sterbefaͤllen die sperr bei ienen reichsstaͤndischen gesandten, residenten und geschaͤftstraͤgern anzulegen, welche in staatsgeschaͤften am kaiserlichen hofe sich befinden ... vorher wollte sich das obersthofmarschallamt dieses recht anmassen
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 143
unter Ausschluss der Schreibform(en):