Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersthofmarschallamt
Artikel davor:
Obersteuereinnehmer
Obersteuerschreiber
Oberstfeldgeneral
Oberstfeldhauptmann
Oberstfeldzeugmeister
Oberstforstmeister
Oberstgeld
Obersthauptmann
Obersthauptmannsstelle
Obersthofmarschall
Obersthofmarschallamt
, n.
Institution, Amtsstelle oder Tätigkeit des Obersthofmarschalls
vgl.
Landmarschallenamt
- ordnung wie unser öbrist hofmarschallamt gehandelt werden sol1527/37 Fellner-Kretschmayr II 121Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- am kayserlichen hofe hat das obristhofmarschallamt so wohl, als der reichshofrath, eine jurisdiction uͤber der reichsstaͤnde gesandten behaupten wollen1777 Moser,VölkerR. 268Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der reichshofrath war auch zeither im besiz, bei sterbefaͤllen die sperr bei ienen reichsstaͤndischen gesandten, residenten und geschaͤftstraͤgern anzulegen, welche in staatsgeschaͤften am kaiserlichen hofe sich befinden ... vorher wollte sich das obersthofmarschallamt dieses recht anmassen1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 143Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg