Obersthofmarschallamt, n.
Obersthofmarschallamt, n.
Institution, Amtsstelle oder Tätigkeit des Obersthofmarschalls
vgl.
Landmarschallenamt
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ordnung wie unser öbrist hofmarschallamt gehandelt werden sol1527/37 Fellner-Kretschmayr II 121 Faksimile
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am kayserlichen hofe hat das obristhofmarschallamt so wohl, als der reichshofrath, eine jurisdiction uͤber der reichsstaͤnde gesandten behaupten wollen1777 Moser,VölkerR. 268 Faksimile
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der reichshofrath war auch zeither im besiz, bei sterbefaͤllen die sperr bei ienen reichsstaͤndischen gesandten, residenten und geschaͤftstraͤgern anzulegen, welche in staatsgeschaͤften am kaiserlichen hofe sich befinden ... vorher wollte sich das obersthofmarschallamt dieses recht anmassen1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 143 Faksimile