Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersthofmarschalldienst

Obersthofmarschalldienst

, m.

Aufgabe, Pflicht eines Obersthofmarschalls 
  • er [beichtvater] hat auch euer particularinteresse und stabiliment mir vorgetragen, über welches ich euch gnädigst erindere, dass ich beständig bleibe bei dem, was ich euch clare versprochen habe, als dem obersthofmarschalldienst 
    1670 Leopold I. Privatbriefe II 120
  • wo soll der kaiserliche hofstaat herkommen, wenn nicht der oesterreichische obersthofmarschall zugleich auch kaiserliche obersthofmarschalldienste thun soll?
    1777 Pütter,BeitrStaatsR. I 50
unter Ausschluss der Schreibform(en):