Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersthofmeisteramt

Obersthofmeisteramt

, n.


I Stellung, Position eines Obersthofmeisters 
  • so lang sein gnad das obersthofmeisterambt versicht järlich pesserung 500 fl.th.
    1550/51 Fellner-Kretschmayr II 168
  • der keyser gab ihm bald eine stelle unter den kammer-raͤthen; hernach die keyserinn das obrist-hofmeister-amt 
    1689 Valvasor,Krain III 1 S. 45
II Behörde, Amt des Obersthofmeisters 
  • wird ... durch mein [Ks. Maria Theresia] obrist-hofmeisteramt bekannt gemacht werden, wie ich die ganze finanz-verwaltung einem einzigen chef zu übertragen ... den entschluss gefasset
    1765 Kretschmayr-Walter III 255
  • das obristlandzeugmeisteramt hat ... die aufsicht uͤber alle zeughaͤuser im land, exercirt auch die jurisdiction uͤber die dazu gehoͤrige personen, wiewohl nicht ohne wiederspruch des obristhofmeisteramts 
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 212
  • was zufoͤrderst die hofpolicey betrift: so ist deren besorgung ... zwischen diesem [hofmarschallen-amte] und den uͤbrigen hohen hofaͤmtern, besonders dem obrist-hofmeisteramte, getheilt
    1803 v.Berg,PolR. III 577