Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstjägermeister

Oberstjägermeister

, m.

wohl wie Oberjägermeister (I) 
  • unsere obristvorst und jägermeister 
    1650 GJagdSauerland 36
  • instruction, wie der obristjägermeister sich ... gegen die forstmeister und andere jägereibediente ... zu verhalten
    1693 SteirJagdMat. 119
  • die markgrafen von Meißen waren des reichs obrist-jägermeister, welches amt nunmehr Kur-Sachsen eigen
    1757 RechtVerfMariaTher. 469
  • an dem chur-bayrischen hof besteht das ober-jaͤgermeister-amt aus dem obrist-jaͤgermeister [usw.]
    1761 Moser,Hofr. II 380
  • der obristjaͤgermeister ... [steht] selbst unter dem obristhofmeister
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 107
  • nach dem teutschen und europaͤischen voͤlkerrecht werden die ersten hofstaatsbedienungen oder die obristhofaͤmter, als eines oberhofmarschalls und anderer marschaͤlle, obristkaͤmmerers, obriststallmeisters, obristjaͤgermeisters, obristforstmeisters, obristschenken, obristkuͤchenmeisters, obristhofmeisters, etc. nur an alte aͤchte geschlechtsedeleute vergeben
    1785 Fischer,KamPolR. I 543
  • unsere forst-knecht ... befelch haben, alle ... burger so sie dergestalten mit ohnangebundenen hunden antreffen ... dem obrist-jaͤgermeister anzuzeigen
    1786 Moser,ForstArch. III 311
  • die fuͤhrung der inquisition wider die holz- und wilddiebe wird dem obrist-jaͤgermeister jeden herzogthums ... belassen
    1792 Bewer,Rechtsfälle V 169
  • [mit den Staatsministerien] stehen auf gleicher stufe: ... die chefs der hofstaͤbe: ... 2) der oberstkaͤmmerer. 3) der oberstmarschall. 4) der oberstallmeister. 5) der oberstjaͤgermeister 
    1808 SammlBadStBl. II 303
unter Ausschluss der Schreibform(en):