Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstmeister

I oberster Zunftmeister als Mitglied der heimlichen Räte in Freiburg, die im Malefizverfahren strafbare Handlungen vor das Gericht zu bringen haben, auch als öffentliche Ankläger
II Hochmeister (I) eines geistlichen Ritterordens