Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstrichter
Artikel davor:
Oberstkanzleramt
Oberstkriegskommissar
Oberstlehnrichter
Oberstleutnant
Oberstleutnantcharge
Oberstleutnantsgage
Oberstleutnantstelle
Oberstmarschall
Oberstmeister
Oberstproviantmeister
Oberstrichter
, m.
Richter in höherer Instanz, im Militärwesen auch Verhörrichter
- G.H.Z. beeder rechten licentiatus ... bischovens zu P. etc. anwalt im stattrath ir oberstrichter vor I. und verwalter der stephanischen underthonnen1646 OÖsterr./ÖW. XII 125
- [Militärgericht:] absonderlich wird sich der auditeur oder obrist-richter mit etlichen copeyen der verhoͤr fertig halten, denen zusammen-kommenden richtern selbige auszutheilen1723 Lünig,CJMilit. Anh. 572Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- des gewesenen finanzienrats J.S.O. ... obsignirte und hierauf ... teils in den Römer, teils nach meiner, des substituti judicii H.H.F.'s wohnung, durch mich und den obristrichter J.A.W. ... transportiret und allda ... versiegelte effecten1737 Schnee,Hoffinanz V 192
- herr oberst-richter und ihr meine herren richter und rechtsprecher18. Jh. SchweizKriegsgerichtsformel 295
- besteht das ober-kriegsgericht aus: ... dem oberst-richter als präsident1818 HdbSchweizStaatsR. 148Faksimile (ca. 354 KB)