Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstrichter

Oberstrichter

, m.

Richter in höherer Instanz, im Militärwesen auch Verhörrichter
  • G.H.Z. beeder rechten licentiatus ... bischovens zu P. etc. anwalt im stattrath ir oberstrichter vor I. und verwalter der stephanischen underthonnen
    1646 OÖsterr./ÖW. XII 125
  • [Militärgericht:] absonderlich wird sich der auditeur oder obrist-richter mit etlichen copeyen der verhoͤr fertig halten, denen zusammen-kommenden richtern selbige auszutheilen
    1723 Lünig,CJMilit. Anh. 572
  • des gewesenen finanzienrats J.S.O. ... obsignirte und hierauf ... teils in den Römer, teils nach meiner, des substituti judicii H.H.F.'s wohnung, durch mich und den obristrichter J.A.W. ... transportiret und allda ... versiegelte effecten
    1737 Schnee,Hoffinanz V 192
  • herr oberst-richter und ihr meine herren richter und rechtsprecher
    18. Jh. SchweizKriegsgerichtsformel 295
  • besteht das ober-kriegsgericht aus: ... dem oberst-richter als präsident
    1818 HdbSchweizStaatsR. 148
unter Ausschluss der Schreibform(en):