Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstschreiber

Oberstschreiber

, m.

wie Oberschreiber 
  • Wie in anderen Territorien wurde in Ellwangen der Leiter der Kanzlei bald auch "Kanzler" genannt; doch findet sich daneben auch noch "Oberschryber", 1465 sogar "oberstschryber"
    1465 Pfeifer,Ellwangen 45