Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberstubenmeister
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Oberstmarschall
Oberstmeister
Oberstproviantmeister
Oberstrichter
Oberstschiffmeister
Oberstschreiber
Oberststab
Oberststallmeister
Oberstube
Oberstubenknecht
Oberstubenmeister
, m.
Mitglied eines Zunftvorstandes, das für die Einhaltung des Zunftstubenrechts zuständig ist
- diewyl ietz etlich mall bey jarsmälleren so großer costen ergangen, soll man fúrohin, wan man jarsmal halten will, 8 oder 14 tag zuvor, ... sich berathen, was der oberstubenmeister inkauffen soll17. Jh. Koelner,BaselSchlüssel 32