Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersuperintendent

Obersuperintendent

, m.

vereinzelte Bezeichnung für einen übergeordneten Superintendenten 
  • sollen ... drey bis 4 mannes- und zwo oder drey frauens-personen zu schulmeister und schulmeisterinnen, bestellet, vorher aber dem ober-superintendenten, als pastori primario, solche zum examine geschicket werden
    1689 CCLuneb. I 448
  • damit auch ... die lateinische schule allhie keinen abgang leide, soll der ober-superintendens bey denen visitationen, diejenigen welche studiren wollen ... zu gedachter lateinischen schule verweisen
    1689 CCLuneb. I 450
unter Ausschluss der Schreibform(en):