Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberuntergänger

Oberuntergänger

, m.

Mitglied eines Oberuntergangs (I) 
  • daß auff solche faͤll [Parteilichkeit der Untergänger am Ort] die undergaͤnger zu Stuttgart ... Tuͤbingen ... vor ober-undergaͤnger gebraucht ... werden moͤgen
    1655 Reyscher,Ges. XIII 156