Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberuntergang
Artikel davor:
Oberstzeugmeister
Oberstzunftmeister
Obersuperattendent
Obersuperintendent
Obertan
Oberteiler
(Obertom)
Obertrost
Obertum
Oberung
Oberuntergang
, m.
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I
Appellationsinstanz für Verfahren über Grenzstreitigkeiten (Untergang), auch die Mitglieder des Spruchkollegiums
Sachhinweis: Bader,SchwäbUntergang 96ff
- so in der entschaid oder die gesetzte undermarkt nit gefellig, mag er darvon an oberundergang in der statt appellieren1552 WürtLändlRQ. II 58Faksimile (ca. 42 KB)
- wann der undergang allhie zue G. uff ein span gefüehrt, welcher spann hernach fürn oberundergang appellirt und der undergang wider uff solchen span erfordert würde, es geschehe durch den oberundergang oder die partheien, so sollen die partheien dem allhießigen undergang zu geben ... schuldig sein ain gulden1576 WürtLändlRQ. II 178Faksimile (ca. 52 KB)
- [ist es] sehr gebreuchig, dass von unndergänglichen urthel in dorffern ... an den oberuntergang in der ampttstatt appelliertt wirdt1606 SchwäbWB. VI Nachtr. 2710Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- setzen wir, daß erstlich, ins gemein, von keinem vndergang mehr (wie bißhero beschehen) an einen obervndergang, noch auch gleich ohne mittel an vnser hofgericht appelliert werden moͤge1610 WürtLR./Reyscher,Ges. V 96 Anm. 95
- wann der ober-untergang gesprochen. geschiehet die appellation immer zuerst an das gericht, unter welchem die bestrittene guͤter gelegen sind1786 AbhFeldsteußler 75
II
Entscheidung durch einen Oberuntergang (I)
- nach dem sich auch begibt, daß sich in einem orth strittigkeiten ereignen, welche zu entscheiden, die undergaͤnger desselben orths ... zu partheyisch seyn ... und deßwegen insonderheit den ober-untergang begehren wurden1655 Reyscher,Ges. XIII 156Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)