Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberverwaltung
Artikel davor:
(Obertom)
Obertrost
Obertum
Oberung
Oberuntergang
Oberuntergänger
(Oberuntersasse)
Oberverbot
Oberverrechnete
Oberverwalter
Oberverwaltung
, f.
I
Oberaufsicht in der Verwaltung
- welcher die ober verwaltunge aller solcher guͤter befohlen, vndt oberste kasten herren seyn sollen1540 CCMarch. I 1 Sp. 251Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- so daß dasselbe [Kirchenratskollegium] ... bey allen ... milden stiftungen ... die unmittelbare oberverwaltung fuͤhret1797 BadKirchInstr. 176
- eine solche aufgezwungene oberverwaltung von seite des staates widerspricht ... den vorschriften des kirchenrechtes1829 Josephinismus V 345
II
oberste Aufsichtsbehörde im Verwaltungswesen
- diese ober-verwaltung wäre eine recht organisirte hof-cammer, welche aus einem praesidenten und aus einer ... anzahl der geschicktesten hof-cammer-räthen ... zu bestehen und eigentlich den controleur aller besonderen verwaltungen der cameral-einkünften abzugeben hätte1761 Kretschmayr-Walter III 112
- ebenso duͤrfen von dem sportelerheber durchaus keine vorschuͤsse aus den sporteln bestritten werden, indem dazu nur die oberverwaltung durch das kreisdirektorium legitimirt werden kann1816 SammlBadStBl. II 345