Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberverwaltung

Oberverwaltung

, f.


I Oberaufsicht in der Verwaltung
  • welcher die ober verwaltunge aller solcher guͤter befohlen, vndt oberste kasten herren seyn sollen
    1540 CCMarch. I 1 Sp. 251
  • so daß dasselbe [Kirchenratskollegium] ... bey allen ... milden stiftungen ... die unmittelbare oberverwaltung fuͤhret
    1797 BadKirchInstr. 176
  • eine solche aufgezwungene oberverwaltung von seite des staates widerspricht ... den vorschriften des kirchenrechtes
    1829 Josephinismus V 345
II oberste Aufsichtsbehörde im Verwaltungswesen
  • diese ober-verwaltung wäre eine recht organisirte hof-cammer, welche aus einem praesidenten und aus einer ... anzahl der geschicktesten hof-cammer-räthen ... zu bestehen und eigentlich den controleur aller besonderen verwaltungen der cameral-einkünften abzugeben hätte
    1761 Kretschmayr-Walter III 112
  • ebenso duͤrfen von dem sportelerheber durchaus keine vorschuͤsse aus den sporteln bestritten werden, indem dazu nur die oberverwaltung durch das kreisdirektorium legitimirt werden kann
    1816 SammlBadStBl. II 345