Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obervogt
Artikel davor:
(Oberuntersasse)
Oberverbot
Oberverrechnete
Oberverwalter
Oberverwaltung
Oberverweser
Obervetter
Oberviermann
Obervierteilsmeister
Oberviertelhauptleute
Obervogt
, m.
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Grdw. zu lat. advocatus; zu den Syn. vgl. Landvogt (I 4)
(übergeordneter) Vertreter einer Person oder Körperschaft, die in einer bestimmten Situation nicht selbst tätig werden kann, zB. des Herrschaftsträgers (Landesherr I) vor Ort im Gerichts- und Verwaltungsalltag, einer geistlichen Körperschaft beim Hochgericht (III 1), einer geschäftsunfähigen Person im Rechtsverkehr (Obervormund I)
(übergeordneter) Vertreter einer Person oder Körperschaft, die in einer bestimmten Situation nicht selbst tätig werden kann, zB. des Herrschaftsträgers (Landesherr I) vor Ort im Gerichts- und Verwaltungsalltag, einer geistlichen Körperschaft beim Hochgericht (III 1), einer geschäftsunfähigen Person im Rechtsverkehr (Obervormund I)
- ende voghede moeten eene warven 't siaers rekenen van den voghedien vor scepenen, ende dat wel ende wettelike te leedene bi der wet die overvoghet es1297 CoutGand I 474Faksimile - in Google Books
- overvoecht, dats die bayliu van tsheren wegheAnf. 15. Jh. BrielRb. 119Faksimile (ca. 131 KB)
- sol ains herren und bropst ... richter darumb ze gericht sitzen untz an das plut, und darnach, ob er das plut berürte, den stab ainem obervogt geben1420 Thurgau/GrW. V 110Faksimile (ca. 291 KB)
- J.v.d.B., als overvoicht van synen weeskinderen1434/1542 LeidenRbr. 302Faksimile (ca. 264 KB)
- daͧrzů [Rechtsgeschäfte] wir inen [thůmhern] ... ordnen wellen einen obervogt und fuͥrmuͥnder in unserm kleinen raͧt, durch welichs hilf, anwisung und stuͥre si ir geschaͤft vor uns ... mogen ... uͤben1485 BernStR. VI 1 S. 189Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- er [keller] vnd der bauwmeister sollen auch dweders wisen noch acker verleyhen ohne des oberuogts wissen1488 FürstenbUB. VII 235Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- wenn der obervogt wil richten an welem ort er wil, vnd wo er richt, do koment sy gemeinlich zusammen2. Hälfte 15. Jh. Büron 107Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nachdem aus guten christlichen veranderungen das hauß K. mit allen seinen lehen ... an uns [Landgraf Philipp von Hessen] alls den obervogt unndt landtsfursten gefallen1545 KaufungenUB. II 487
- zu den meyen vnnd herpstgerichten sölle ... ein obervogt zu T., oder ein vnndervogt inn sinem namen zu gericht sitzen1572 Zürich/GrW. I 59Faksimile (ca. 241 KB)
- das hinfür die obervögt der spitällen und klösteren die manlechen, so die spitäl von der statt tragend, von fünfzechen zů fünfzechen jaren empfachen und vererschatzen söllind1574 BernStR. VII 1 S. 202Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- es soll ouch aber kein vogt, von syner pflägkinden gůts noch sachen wägen, dheinen rechtshandel intentieren ... one der obervögten wüssen und bewilligung1583 BernStR. VII 1 S. 160Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- rat und obervogt baider herrschaften B. und S.1592 Vorarlberg/ÖW. XVIII 234
- amptstragende herrn und gelerte leuthe ausz dem rathe, alsz obervoigt, syndici, obersecretarius, kemmerer, landvoigte1594 Stieda-Mettig 638Faksimile (ca. 35 KB)
- wenn ein huber ... sein gut gar oder zum theil verkaufft ... der hat ... sin gut und lehen verloren, und were sein leib und gut in der pfleger- und ober-vogts gewalt verfallen, denselbigen zu bessern nach irem gefallen ohne einred1596 Burckhardt,Hofr. 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weder herr obervogt allein noh der schultheiß allein, sonder vogt, schultheis vnd raath in beseßnem raath mit einandern erlauben vnd gefragt werden sollen1609 KaiserstuhlStR. 148Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [daß die] vormündt ihre schuldigen reit- und rechnungen ... vor denen obervögten und übrigen darzu verordneten ... vorlegen1623 BaselRQ. I 1 S. 493Faksimile (ca. 196 KB)
- diß seindt die besserungen, buessen, rechten und gerechtigkeiten einer ... statt V. ..., die ein jeder verordneter obervogt an den offnen jahrgriechten ... verlesen lassen solle, nachricht wessen sich ein ieder burgermeister als obervogt zu bedienenum 1652 VillingenStR. 108Faksimile (ca. 125 KB)
- daß die obervoͤgte und speciales zu abhoͤr der heiligen rechnungen auf denen dorffschafften nicht erfordert ... werden1678 Hartmann,WürtGes. IV 253
- daß der ertz-hertzog von Oesterreich uͤber die bemeldeten stiffter ober-vogt und lehnherr seyn solle1688 Beckmann,Idea 324Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wan aber einer oder mehr vogtbahre persohn zu miterben vorhanden, solle der obervogt zu der theilung einen tauglichen vormünder oder vogt und sachverwalter bestellen1707 KaiserstuhlStR. 368
- daß vor unsern beampten, ober- und untervoͤgten, die jedes orts verordnete ohmgelter ... ordentlich- und juste abrechnung treffen1715 BadLO. 329Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- daß die kinder, denen ihr vatter und mutter absterben, mit der hohen lands-obrigkeit oder ihres ober- und land-vogts raht bevogtiget werden sollen1727 Leu,EidgR. I 532Faksimile - in Google Books
- unsere ober- und landvögte wie auch ihre nachgesezte untervögte, weibel und andere nachgesezte erinnert sind, auf die arbeiter fleißiges aufsehen zu haben1727 Zürich/QNPrivatR. II 2 S. 250
- nebend diesen eigentlichen gattungen der voͤgten und vormunderen finden sich auch noch einige andere, welche keine verwaltung auf sich haben, als da sind die tutores honorarii, ober-voͤgt, ober-vormund und ober-pfleger, welche nur ehren und respects wegen der ordentlichen voͤgten aufseher sind1727 Leu,EidgR. I 539Faksimile - in Google Books
- obervoigt bey dem bauwesen und oeconomie des raths in L.1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 482Faksimile - in Google Books
- nach der urspruͤnglichen einrichtung des waisenhauses solten die bis dahin gehoͤrige angelegenheiten durch einen jeweiligen obervogt zu Pf., wie auch einen jeweiligen special-superintendenten ... besorget werden1774 SammlBadDurlach II 50Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die unmittelbare aufsicht uͤber die stadtpolicey-verwaltung soll der obervoigt fuͤhren1803 Baden/v.Berg,PolR. IV 191Faksimile - in Google Books
- [Besetzung des Stadtamtes in Karlsruhe] mit einem oberbeamten, welcher nach seinen persönlichen verhältnissen den charakter entweder als obervogt oder als regierungsrath und oberamtmann führet1815 Leiser,Strafgerichtsb. 80 Anm. 474