Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obervogtei
Artikel davor:
Oberverrechnete
Oberverwalter
Oberverwaltung
Oberverweser
Obervetter
Oberviermann
Obervierteilsmeister
Oberviertelhauptleute
Obervogt
Obervogtsbesoldung
Obervogtei
, f.
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I
oberste Herrschaft (II 1), auch die davon ausgehende höchste Gerichtsgewalt
- es hat das closter M. oder sein regierender herr daselbsten ... die unwidersprechliche obervogtei und potmessigkeit uber seine leut in den closter1634 WürzbDiözGBl. 25 (1963) 193
- daß ... die ober-vogthey von dem blut-bann abgesondert, und vor eine universal-civil-jurisdictione, welche dem herrn des orts oder vogthey zukommet, jedoch ohne die cent oder centbaren schaden gehalten wird1705 KlugeBeamte I2 687Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die landesfuͤrstliche hoheit und ober-vogtey uͤber dieses ihr gestifft1721 Knauth,Altenzella III 107Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
oberste (I) Verwaltung, Oberaufsicht
- der allt schulltheiß sol auch kein ander ambt haben ... dann allein die oberuogtei in dem kellerambt ... ein statthalter sol ebenmessig aller embtern excludirt ... sein vnd sich allein der oberuogtei in dem nidernambt saturiern1622 ArgauLsch. III 272Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
vereinzelte Bezeichnung eines badischen Oberamts (I)
- werden saͤmmtliche land- und obervogteien, auch oberjustiz- und grundherrliche aemter ... angewiesen1808 SammlBadStBl. III 635
IV
Verwaltungsbezirk des Kantons Zürich