Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberzunftmeister
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Oberzentner
Oberzeugmeister
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Oberzinsherr
Oberzoll
Oberzollaufseher
Oberzollbüchse
Oberzoller
Oberzollmeister
Oberzöllner
Oberzunftmeister
, m.
oberster (I) Vorsteher einer Zunft oder eines Zunftverbandes
- das er gerichtschreiber halte ein zunfftbuech, darinnen alle hanndell vnnd gewerbsleut vnsers hertzogthumbs ... vnnd bey jedem ampt der vnnderzunfftmaister, zu Vrach vnnd Tuͤbingen aber ... die oberzunfftmaister zuuorderist gesetzt ... werden1601 Reyscher,Ges. XII 550Faksimile - in Google Books
- soll unser oberschultheiß und oberzunftmeister allenthalben zu unsern diensten ... sich willigst und unverdrossen finden lassen1726 Ennen,Saarstädte 240
- wann dann ... der meister begehrt dem knaben das handwerk zu lernen ... solle ein oberzunftmeister ... und zwei unterzunftmeister ... dabei sein1730 Krebs,Hdwbr. 24
- daß in jedem ... amt unser jeweiliger ... beamter ober-zunft-meister seyn, und auf die haltung unserer ... ordnung nach seinen obhabenden schweren pflichten ein wachtsames aug haben ... solle1769 BadZftO. 6Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der meister aber, der ihm [Geselle ohne Ausweispapiere] dennoch arbeit gegeben hat, ist mit einer geldbuse ... durch die ober-zunftmeister zu strafen1816 HessBlVk. 55 (1964) 69
- außerdem waͤhlt die zunft einen oberzunftmeister und zwei zunftmeister als ihre vorsteher1831 Mohl,WürtStR. II 623Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)