Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obhalt

Obhalt

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
vormundschaftliche Aufsicht
  • sie [Unmündige] darzu in gnedigsten schutz vnd obhaltt genommen
    1615 Haltaus 1439
unter Ausschluss der Schreibform(en):