Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obleigülte
Obleigülte
, f.
Ertrag aus einer Oblei (I)
zu
1Gülte (I)
- umb die selben haller soͤlt ich [korherre] ... dem ... capitel ein oblay kauffen und die selben oblaygult sol ich inne haben und niezen1355 EichstättUB. II 451
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