Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obleihandlohn

Obleihandlohn

, m.

Abgabe bei Besitzwechsel eines zu einer Oblei (I) gehörenden Anwesens?
  • von diesem haus zale ich dem closter jerlich erbzins 22 1/2 pfenning und bei veraenderung eben soviel obleihandlon 
    1473 BambBer. 17 (1854) 133