Obleihandlohn, m.
Obleihandlohn, m.
zu
Handlohn (I)
Abgabe bei Besitzwechsel eines zu einer Oblei (I) gehörenden Anwesens?
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von diesem haus zale ich dem closter jerlich erbzins 22 1/2 pfenning und bei veraenderung eben soviel obleihandlon1473 BambBer. 17 (1854) 133