Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): obliegen/Obliegen
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Obleiherr
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(Obleischwein)
Obleiteilung
Obleiwein
Obleizins
obliegen
, v.I verletzen durch Aufliegen, erdrücken
II die Oberhand (IV) (über jn.) gewinnen, siegen (in Kämpfen, Prozessen)
III (be)drängen, nötigen
IV als Aufgabe, Pflicht auf jemandem oder etwas liegen
V sich (einer Aufgabe) widmen
Obliegen
, n.I das Siegreichsein
II dringendes Anliegen, wichtige Angelegenheit, Aufgabe, Verpflichtung, auch Beschwernis