Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obliegenheit

Obliegenheit

, f.

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Pflicht, Aufgabe
  • die nachbarlichen lasten, recht und obliegenheiten 
    16. Jh. SchlernSchr. 52 S. 163
  • von oberkeitlicher obligenheit wegen
    1648 BernMand.
  • dass es [freiwillige Geschirrfuhren der Untertanen bei einer Bauunternehmung der Herrschaften] niemals als eine obliegenheit oder gerechtigkeit gedeutet werden solle
    1651 Rott,Podersam 280
  • gleichwie ... in allen miet-contracten beyde theil einige obligenheiten gegen einanderen haben
    1727 Leu,EidgR. I 470
  • daß ... derer reichs-gerichte rechten und obligenheiten kein eintrag geschehe
    1746 Moser,StaatsR. 27 S. 363
  • die obliegenheiten eines jeden stands gegen kaiser und reich
    1802 Hegel,PolitSchr. 62
  • wer das recht hat, das regenwasser von dem benachbarten dache auf seinen grund zu leiten, hat die obliegenheit, fuͤr rinnen ... die auslagen allein zu bestreiten
    1811 ÖstABGB. § 490
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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