Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): obrigkeitlich
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obreptijs
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Obrigkeit
Obrigkeitsamt
Obrigkeitsermessen
Obrigkeitsfertigung
Obrigkeitsforderung
Obrigkeitsgefälle
Obrigkeitshand
Obrigkeitsherr
obrigkeitlich
, adj., adv., oberkeitlich, adj., adv.
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zur Obrigkeit (II) gehörend, von der Obrigkeit (II) ausgehend, angeordnet; obrigkeitliche Hand, obrigkeitlicher Arm Inhaber einer Herrschaftsposition
- meine herren seyn auch erboͤtig, dem stadtgericht sowol als auch dem hrn. stadtrichter ... die obrigkeitliche hand zu bieten1613 Lahner,Samml. 300Faksimile - in Google Books
- daß jeder ... vormund ... ein genaues inventar alles ... eigenthums seiner pflegebefohlenen glaubwuͤrdig errichten lassen, und eine abschrift davon den obrigkeitlich angeordneten obrist-vormuͤndern zustellen ... muͤsse1614 Scotti,Wetzlar 2024
- zu erhaltung ihrer hohen oberkeitlichen gewalts und jurisdiktion1623/48 SchriesheimW. 259
- zu ... bezeugung unserer ob solchem, zu zerstoͤrung buͤrgerlichen friedens ... auslauffendem unwesen, tragenden obrigkeitlichen displicentz und mißfaͤlligkeit1658 Schuppius (Frankfurt/M. 1677) 637
- nicht weniger sollen die schulden, welche mit obrigkeitlicher fertigung beschehen, ... vorhero abgezogen, und von dem uͤbrigen richtigen gut allein obbesagtes pfundgeld gereicht werden1679 TractIurIncorp. IV § 5Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- einen beyschuss ... so wir [schultheiss und raht der statt Bern] hiemit oberkeitlich auf zechen thaler regulirt ... haben wollend1697 Niedersimmental 146Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wann aber kein erb das gut forderet, sondern dasselb jahr und tag unangesprochen verbleibt, alsdann falt es dem oberkeitlichen [landesherrlichen] fisco anheimb1709 Mutach 81Faksimile (ca. 154 KB)
- nachdeme die oberkeitliche herrn geschwornern erwöhlt und beeidiget seind, und alsdann einer ... von jemand beleidiget wurde durch schmach oder scheltwörter, das solcher beleidiger beursachet sein wurde vor meiner oberkeitlichen herrn zu defendiren und das recht zu brauchen, alsdann soll er sich verhalten wie folgtvor 1716 OberhalbsteinLB. 145Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- dass selbige ... zu den oberkeitlichen waldungen geschlagen werden sollend1725 BernMand. DRWArch.
- [daß] disere ehren-waapen nicht nach der oberkeitlichen matricul oder waapen-buch [eingerichtet waren]1726 ZBernJV. 90 (1954) 386
- in anwesenheit obrigkeitlicher beamteter1730 Leu,EidgR. III 25Faksimile - in Google Books
- in oberkeitlichen schlößeren, offentlichen ohrten oder sonst1731 BernStR. VII 1 S. 79Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- octroyiren, heist so viel, als eine hohe obrigkeitliche gnade oder freyheit ertheilen1740 Zedler 25 Sp. 417Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn ein ... gesell meister zu werden verlanget, so soll derselbe ... seinen obrigkeitlichen los- oder weglosbrief ... beibringen1740/53 SammlKKGes. I 227Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- ingleichen sollen die zimmer-, maurer- und hafner-meister sich ferner hin nicht mehr gelüsten lassen, ohne obrigkeitliche bewilligung ... in eine oberkeitliche mauren einzubrechen1741 BaselRQ. I 2 S. 971Faksimile (ca. 239 KB)
- wann ein ... jud ... betretten werden sollte, ohne ... obrigkeitliche einwilligung most zu koschern, ... mit zehen gulden ... straf angesehen ... werden solle1743 Schneidt,Thes. II 2293
- auf gleiche weise ist der oberherr eines staats der obrigkeitlichen gewalt des andern, dessen land er betritt, nicht unterworfen1757 RechtVerfMariaTher. 304
- daß allwegen bey denen [Zunft-] zusamenkünften eine obrigkeitliche deputation ... praesidieren solle1764 SGallenOffn. I 78Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- waͤren lauter fromme leute in der welt gewesen, so haͤtte man auch nichts von ihnen zu befoͤrchten, folglich keines besondern verbands und obrigkeitlichen schutz wider sie vonnoͤthen gehabt1770 Kreittmayr,StaatsR. 4Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die zwischenkunft des oberkeitlichen arms ... wo er angerufen wird1780 Pestalozzi,Werke IX 79
- obrigkeitliche personen, als officialen und unterbediente1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 800
- obrigkeitliche unterstuͤtzung dieses zuchtrechts1785 Fischer,KamPolR. I 143Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was die obrigkeitliche verfassung auf dem platten lande uͤberhaupt betrift, so wird sie im reiche sowol in justiz- als in polizeysachen durch besonders angeordnete landvoͤgte und oberamtmaͤnner besorgt1785 Fischer,KamPolR. I 707Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wer die vormundschaft gleich urspruͤnglich von der obrigkeit uͤbertragen bekommen hat, heist ein obrigkeitlicher vormuͤnder1785 Fischer,KamPolR. I 234Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- man kan die buͤrgerlichen justizsachen in eigentliche streithaͤndel und in obrigkeitliche sachen eintheilen1785 Fischer,KamPolR. II 105Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das obrigkeitliche recht ist ein vom staate erhaltenes und mit dem zwangsrechte verknuͤpftes verwaltungsrecht zur ausuͤbung gewisser theile der staatshoheit1785 Fischer,KamPolR. II 187Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die vorzuͤglichsten der hohen obrigkeitlichen rechte dieser art waren, das recht uͤber das blut zu richten, judenschuz, geleit, zollrecht, muͤnzrecht, und das recht, maͤrkte und messen anzuordnen1789 Kerner,RRittersch. III 42Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gehoͤrt das lotteriewesen ... zu solchen veranstaltungen, die ... entweder von der obrigkeit selbst uͤbernommen, oder doch niemanden, als aus obrigkeitlicher bewilligung gestattet werden1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 479Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- statüen und denkmäler, die auf öffentlichen plätzen errichtet worden, darf niemand, wer er auch sey, beschädigen, oder ohne obrigkeitliche erlaubniß wegnehmen1794 PreußALR. I 8 § 35
- land-amt ... 3. ein jedes obrigkeitliches amt auf dem lande, zum unterschiede von einem stadt-amte1801 Krünitz,Enzykl. 59 S. 406
- man fand fast in jedem betraͤchtlichen dorfe eine gattung obrigkeitlicher personen, denen eine gewisse gattung gerichtsbarkeit zustand, die wahrnehmung der gutsherrlichen gerechtsame, die aufrechterhaltung der dorfpolizey1808 Weber,Lehnr. II 325Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- so muß die behauptung durch kunstverstaͤndige, oder durch obrigkeitliche personen, die den gemuͤthszustand des erblassers genau erforschten, oder durch andere zuverlaͤssige beweise außer zweifel gesetzt werden1811 ÖstABGB. § 567Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- alle soͤhne unbemittelter innlaͤndischer eltern, welche durch obrigkeitliche zeugnisse beweisen, daß sie das hinreichende vermoͤgen nicht besitzen1814 RepStaatsVerwBaiern IV 204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die im staate bestehenden religionsgesellschaften sind sich wechselseitig gleiche achtung schuldig; gegen deren versagung kann der obrigkeitliche schutz aufgerufen werden, der nicht verweigert werden darf1818 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 155Faksimile - in Google Books
- so finden sich doch fruͤh in stadtrechten spuren einer auf oͤffentlicher autoritaͤt, symbolischer uebergabe und spezialitaͤt beruhenden hypothekenverfassung ... im ausfertigen gerichtlicher pfandbriefe und obrigkeitliche eintragung1824 Mittermaier,PrivR. 156Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte