Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obrigkeitsfertigung

Obrigkeitsfertigung

, f.

amtliche Ausstellung eines Schriftstücks
  • wan die underthanen vor der obrigkait ainer dem andern außzallung thuen ... so ist der, so das gelt eingenumben, demjennigen, der außgezalt hat, ein quittung under der obrigkaitsförtigung zu geben schuldig
    1607 OÖsterr./ÖW. XV 158
  • alle briefliche vrkhundten welche mit bekhandtlicher oder vnuerdachtiger obrigkeits fertigung aufgericht werden
    1654 NÖLO. I 38 § 7
  • was aber ausser obrigkeitsfertigung durch privatpersohnen gegeneinander uͤber fuͤrgegangene contract oder andere handlungen auffgericht wird, die seynd zwischen denen persohnen ... zum beweiß genugsamb
    1687 FinsterwalderObs. I 150