Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obrigkeitsforderung

Obrigkeitsforderung

, f.

Abgabe an einen Grundherrn
  • von denen aber künftig erkauften grundstücken oder neu erbauten häusern, darauf nie keine obrigkeitsforderung geschlagen worden
    um 1600 OÖsterr./ÖW. XIV 482
  • die järlichen obrigkeitsforderungen, steur und dienst
    1632 OÖsterr./ÖW. XIV 303