Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obrigkeitsherr

Obrigkeitsherr

, m.

Träger der örtlichen Herrschaftsgewalt
  • alle diejenigen so anjezo zu D. seßhaft ..., seind sanct Catharina spital zu E. alß ihrem natürlichen obrigkeitsherrn mit der hand und fuohr ... zu dienen schuldig
    1609 WürtLändlRQ. II 161
  • die gemeinherrschaft [auch ein novum vocabulum!] gibt keinem obrigkeits-herrn ordnung über und in seinem lehen
    1631 JbFrkLf. 11/12 (1953) 352
  • auf dem bekandten fall, da der obrigkeits-herr die besichtigung der muͤhl, erkundigung der maas und dergleichen sich anzumassen hat
    1705 KlugeBeamte I2 718