Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obrigkeitsmarken

Obrigkeitsmarken

, pl.

Grenzen einer Obrigkeit (III), auch Herrschaftsgebiet
zu 2Mark
  • solliche schmach- und scheltworte, deßgleichen auch andere hochgerichtliche fähl, wie uf dem land, alß uf dem see innerhalb gemelter obrigkeitsmarken und messen der ainhundert und fünfzig werkschuochen ... der gepür nach strafen ... mögen
    1585 ÜberlingenStR. 600 [ebd.ö.]
  • wenn G. und die oestreichische collectable unterthanen daselbst in solcher herrschaft und obrigkeits-marken gelegen sind und partem integrantem mit ausmachen
    1784 Mader,ReichsrMag. IV 555
unter Ausschluss der Schreibform(en):