Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obrigkeitsschänder

Obrigkeitsschänder

, m.

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Person, die sich mit Worten oder Taten gegen die Obrigkeit (II) richtet, Aufrührer
  • den 9ten aprill ist ein gotts-lesterer und obrigkeitsschender ... fuͤr den hl. creutzaltar gefuͤhrt und dort ein crucifix lehnen, so bald er fuͤr den altar komt, soll er mit der gottslaͤsterlichen zungen ein creuͤtz schleckhen
    1669 LBAppenzIR. 122
  • obrigkeitschaͤnder, seditiosus, cavillator magistratus
    1691 Stieler 1730