Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obrigkeitsstand
Artikel davor:
Obrigkeitsermessen
Obrigkeitsfertigung
Obrigkeitsforderung
Obrigkeitsgefälle
Obrigkeitshand
Obrigkeitsherr
obrigkeitlich
Obrigkeitsmarken
Obrigkeitsperson
Obrigkeitsschänder
Obrigkeitsstand
, m.
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Status einer Person, der ihn zur Ausübung der Obrigkeit (I) berechtigt
- der andere stand, den gott selbst geschaffen ... hat, ist der regierstand oder oberkeitstand, da gott ... es ... in sonderheit ... geordnet, das gewisse personen ... die herrschafft ... ober andere führen1591 Spangenb.,Adelsp. I 1Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- als wir ... von gott in den obrigkeits- und regimentsstand gesetzt, daß wir ... alles dasjenige, so zu gedey ... unserer land und leute vertraͤglich ..., gleich unsern selbsteigen fortsetzen1608 HadelnPriv. 171Faksimile (ca. 147 KB)
- wer den obrigkeitsstand führet1619 DWB. VII 1116
Artikel danach:
Obrigkeitsstrafe
(Obsbleck)
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Obse
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(Obsentropf)
Observanz
observieren
(Obsfall)