Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obrigkeitsstand

Obrigkeitsstand

, m.

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Status einer Person, der ihn zur Ausübung der Obrigkeit (I) berechtigt
  • der andere stand, den gott selbst geschaffen ... hat, ist der regierstand oder oberkeitstand, da gott ... es ... in sonderheit ... geordnet, das gewisse personen ... die herrschafft ... ober andere führen
    1591 Spangenb.,Adelsp. I 1
  • als wir ... von gott in den obrigkeits- und regimentsstand gesetzt, daß wir ... alles dasjenige, so zu gedey ... unserer land und leute vertraͤglich ..., gleich unsern selbsteigen fortsetzen
    1608 HadelnPriv. 171
  • wer den obrigkeitsstand führet
    1619 DWB. VII 1116