Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obschultheiß

Obschultheiß

, m.

ein übergeordneter Schultheiß 
  • nach begangenem mordt ... solle der obschulthaisz oder sein statthältter ... den zenthgrauen vnd die schöpffen ... forderen
    16. Jh. FrkZentb. 180