Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obschultheiß
Artikel davor:
Obrigkeitsgefälle
Obrigkeitshand
Obrigkeitsherr
obrigkeitlich
Obrigkeitsmarken
Obrigkeitsperson
Obrigkeitsschänder
Obrigkeitsstand
Obrigkeitsstrafe
(Obsbleck)
Obschultheiß
, m.
ein übergeordneter Schultheiß
- nach begangenem mordt ... solle der obschulthaisz oder sein statthältter ... den zenthgrauen vnd die schöpffen ... forderen16. Jh. FrkZentb. 180
Artikel danach:
Obse
obsein
(Obsentropf)
Observanz
observieren
(Obsfall)
Obsicht
Obsichthaltung
Obsieg