Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): obsiegen
Artikel davor:
Obschultheiß
Obse
obsein
(Obsentropf)
Observanz
observieren
(Obsfall)
Obsicht
Obsichthaltung
Obsieg
obsiegen
, v.
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in einem Verfahren den Sieg über jn. davontragen
- wo der obsigund tail begert ... das die ergangen urtl in ir craft khomen sei1535 OÖLRO. § 30 [?]Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- so ist solchem mutwill ... zu begegnen unßer will ..., das unßere geordente eherichter ... die verlustige parthey der obsiegenden stracks in costen und schäden fellig erkhennen1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 332Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- welches urtheil ... der obsiegende theil vom gericht-schreiber loͤsen, und darauff um execution ... beym stadthalter anhalten soll1583 HadelnLR.(Spangenb.) I 10
- wann die verluͤsstig partei ... ainiches ... guet hett, so mag der obsigund tail daz ... gericht anlangen ime an des uͤberwundenen ... obrigkhait ... compaßbrief ... ervolgen zu laßen1599 NÖLREntw. I 35 § 21
- were aber der glaubiger ader obsiegent person im chur- und furstentumb zu Sachsen nicht unbeweglich ..., so sal ihme die vorholfene person mit sich aus diesen gerichten zu fuhren nicht vorstattet, sonder auf sein begeren in die schultkammer alhie eingezogen ... werden16. Jh. ZwickauStRef. 143
- endlich sind sie [kreisausschreibende Fürsten] auf anruffen des obsigenden theils ... die gesprochene sentenzen zu exequiren schuldigvor 1746 Moser,StaatsR. 27 S. 193Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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Obsieger
obskur
(Obslauf)
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Obstbrief
Obstdieberei
Obsteinigung
Obster
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