Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obsieger

Obsieger

, m.

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Person, die einen Rechtsstreit gewinnt
  • die schäden, so ... durch gottes gewalt oder ... unfall beschehen, ist khain partei dem obsiger zu erstaten schuldig
    1599 NÖLREntw. I 33 § 29
  • uͤber jene punkte, wider welche nicht ausdruͤcklich appelliret worden ist, soll nach verstrichener appellazionsfrist auf begehren des obsiegers sogleich die exekuzion ertheilet ... werden
    1781 ÖstAGO. § 259
unter Ausschluss der Schreibform(en):