Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obstdieberei
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Obsieg
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obskur
(Obslauf)
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Obstdieberei
, f.
Diebstahl von Garten- und Feldfrüchten
bdv.:
Obststehlen
- [Übschr.:] von befriedigung der gärten und obstdieberey1653/92 GothaStR. 368Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die obstdieberey, garten- und feldentwendung, so bey nachtzeit geschiehet, wird mit leibesstrafe belegt1765 Wied-Runkel/v.Berg,PolR. IV 279Faksimile - in Google Books
- unter die einer solchen harten bestrafung unterworfenen obst- und felddiebereyen gehoͤren nicht: die bloß zufaͤlligen naͤschereyen an obst und fruͤchten, welche auf oͤffentlichen wegen stehen und zum augenblicklichen genuß im vorbeigehen abgepfluͤckt werden1810 VerordnAnhDessau II 179Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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