Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obstmarkt

Obstmarkt

, m.

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für den Verkauf von Obst bestimmter Markt (I) 
  • vmb den obsmark ist der schepfen meinung, von ersten das man das ampt einen bidermanne, des der selben warten mag, lassen sol vmb ein genannte summe gelder
    14. Jh. Prag(Rößler) 84f.
  • wie wol in verganngner zeit ein ordnung gewest ist, das alles obs nyndert anderswo dann auff dem obssmarckt solt vail gehabt und verkaufft werden
    15. Jh. NürnbPolO. 271
unter Ausschluss der Schreibform(en):