Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obstmesser

Obstmesser

, m.

Aufsichtsbeamter über den Obstmarkt 
  • obsmesser. P.H.: juravit
    1401 VeröfflFrkG. X 2 S. 49
  • der obstmesser, oder, wie er seit einigen jahren heißt, obstverwalter, hat die aufsicht uͤber den grossen obstmarkt zu Nuͤrnberg, auf welchem bestaͤndig eine sehr ansehnliche menge herrlichen obstes verschiedener art aus dem bayreutischen, anspachischen, bambergschen und nuͤrnbergschen verkauft wird. der obstmesser weist jedem obstverkaͤufer seinen stand auf dem obstmarkt an, und hat fuͤr den rath die abgabe (standgeld) vom hereingebrachten obste, an baarem gelde einzufordern und zu verrechnen. auch entscheidet er kleine streitigkeiten uͤber einkauf und verkauf des obstes
    1785 Gatterer,TechnolMag. I 563