Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): obwechseln

obwechseln

, v.

tauschweise übergeben
  • als vns ... E. ... hat ... 2 tagwerch wismads grunt vnd podem geben vnd obgewechselt ... also haben wir im ... hinwider vmb geben
    1441 Indersdorf I 272