Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ochsenhandel

Ochsenhandel

, m.

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Kauf und Verkauf von Ochsen
  • erachten k.m. fuͤr recht, daß die ritterschafft und der adel in ihren gerechtsahmen zum ochsenhandel nicht gestoͤhret werden
    1680 SammlLivlLR. II 785
  • würdet denen sambentlichen unterthannen hiemit aller fürkauf und ihnen selbst schödtlicher ochsenhandl aufs neu, ja bei würklicher wecknembung des viechs oder pfennwerths und noch darzue erlegenten geltstraff verbotten
    1730/47 OÖsterr./ÖW. XIII 19
unter Ausschluss der Schreibform(en):