Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ödigung

Ödigung

, f.

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Zustand des Brachliegens
  • darumb dieselbig guͤtter vilmals vngebaut ligen pleyben vnnd also jn vnwesen vnd oͤdigung kommen, daraus dann allenthalben gemainer schad vnnd nachtheil erwachsen ist
    1527 ArchUFrk. 3, 3 (1836) 142