Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ödrechtjahr

Ödrechtjahr

, n.

auf jeweils ein Jahr begrenztes bäuerliches Leiheverhältnis zu Ödrecht (I) 
  • daß wir ... gehabt wollen haben, wo je oͤde guͤter in ihren aemtern vorhanden sind, daß sie die mit dem foͤrderlichsten auf verlassung etlicher oͤdrecht jahre, ... wiederum zu wuͤrden und bau bringen [sollen]
    1470 BairLT. VII 248