Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Öffnung
Artikel davor:
(Offizialität)
Offizialrichter
(Offizialschaft)
Offiziant
Offiziantengeld
Offizie
Offizier
offizieren
Offlecht
öffnen
Öffnung
, f., in der Rechtssprache häufig Offnung, f.I Bekanntmachung, Verlautbarung, Eröffnung (eines Testaments, einer Verhandlung); Beglaubigung
III das Aufmachen und das Recht darauf: Einlaßgewähr, Durchgangsrecht; auch wie Öffnungrecht
IV Beschlagnahme
V hier: Fensteröffnung