Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Öhmchen

2Öhmchen

, n.

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Diminutiv zu Ohm 
wie Ohm (I) 
  • es solle wohl ihnen [biermeister] erlaubt sein, alle fronfasten oder quartal des jahres ein ohmgen biers zu holen
    1593/94 TrierWQ. 95