Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ökonomiebediente

Ökonomiebediente

, m.


I Gutsverwalter, in Livland oberster Verwalter der königlichen Domänen
  • ihro kgl. maytt. reglement, wornach sowohl alle i.k.m. oeconomiebedienten, als auch die arrendatores und bauren von i.k.m. gütern sich zu reguliren u. zu richten haben
    1696 Livland/AbhStaatswStraßb. VII 86 Anm. 4
  • muß ein jeder zwist, da keine offenbare untreue erweißlich ist, auf die untersuchung und decision der oekonomie-bedienten ... ankommen
    1696 SammlLivlLR. II 1218
  • den auf seinem rittersitze sich aufhaltenden guts-eigenthuͤmer, oder aber die dessen stelle vertretende oekonomie-bediente 
    1808 v.Berg,PolR. VI 2 S. 930
II Angestellter in einer Ökonomie (II) 
  • von demjenigen beamten und oekonomie-bedienten, der sie [freygelder] empfangen ... hat
    1733 SammlVerordnHannov. I 306
unter Ausschluss der Schreibform(en):