Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ökonomieverwaltung

Ökonomieverwaltung

, f.


I Einnahmenverwaltung
  • soll der ... confirmirte oeconomus, ehe dann er sich der oeconomeiverwaltung unterfänget, vor den ... deputirten in der stadt R. nachfolgenden eid schweren
    1584 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 296
  • die gutsherren koͤnnen ihren gerichten auch ... die oekonomie-verwaltung uͤbertragen
    1814 RepStaatsVerwBaiern I2 144
II wie Ökonomie (II) 
  • oekonomie ... heißt ... in Liefland die behoͤrde wo die oͤffentlichen abgaben der landguͤter angewiesen und berechnet werden. man nennt sie auch oekonomie-verwaltung 
    1795 IdLiefl. 163
  • werden saͤmmtliche dekanat-aemter hiemit angewiesen, kuͤnftig die ... in ihrem bezirk ersammelten opfer und andere freiwillige beitraͤge ... an die oekonomie-verwaltung ... einzusenden
    1831 Reyscher,Ges. IX 868
unter Ausschluss der Schreibform(en):