Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ölneujahrsstein

Ölneujahrsstein

, m.

Reichnis zu Neujahr?
  • damit aller verdacht verhuͤtet bleibe, so soll hinfuͤr der oehl-neujahrs-stein, oder wie das nahmen haben mag, oder erdacht werden kann, gaͤnzlich abgeschaft seyn, maßen viele dieberey bey solchen fremden nahmen mit unterlaͤuft
    1669 KurkölnBergO.(A) XII 13