Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ölneujahrsstein
Ölneujahrsstein
, m.
Reichnis zu Neujahr?
vgl.
Neujahrsgeld
- damit aller verdacht verhuͤtet bleibe, so soll hinfuͤr der oehl-neujahrs-stein, oder wie das nahmen haben mag, oder erdacht werden kann, gaͤnzlich abgeschaft seyn, maßen viele dieberey bey solchen fremden nahmen mit unterlaͤuft1669 KurkölnBergO.(A) XII 13Faksimile - in Google Books
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