Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ölstampfe

Ölstampfe

, f.

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wie Ölmühle 
  • daß man den müllnern solch lein- und hanifkauf bei den heusern zu iren ölstampfen nit mer wie vor gestatten wöllen
    1553 Bayern/QNPrivatR. II 1 S. 206
  • oehlmuͤhle, oehlstampf. die errichtung derselben auf eigenen grund und boden, ist niemand, und eben so wenig die umaͤnderung eines mahlgangs in eine oehlstampfe zu verwehren
    1817 RepStaatsVerwBaiern VI 83
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