Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ölsteuer

Ölsteuer

, f.

hier wohl der Zeitpunkt, zu dem Ölgeld (I) geleistet wird, als Termin einer Rechtsweisung
  • es haben die nachpauern für mich pracht in der öllsteuer, was man über roß oder über folen gen alben füret, das anderm guet schädlich wär ... das soll man den kunt tuen, der es ist
    1565 Tirol/ÖW. II 145